AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen nexumBAU und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, nexumBAU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Offerten von nexumBAU sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet.

4. Lieferung und Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatzansprüchen, es sei denn, nexumBAU trifft ein grobes Verschulden.

5. Gewährleistung

nexumBAU gewährleistet, dass die gelieferten Materialien und Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen wird nexumBAU nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

6. Haftung

nexumBAU haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Datenschutz

nexumBAU verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz zu behandeln. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist der Sitz von nexumBAU in der Schweiz.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.